Inklusion und Gemeinsames Lernen

„Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion.“ (Aktion Mensch)

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Inklusion ist das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen. Dadurch wird die Fähigkeit aller Kinder gefördert, andere mit ihren Stärken und Schwächen zu akzeptieren.

Die wohnortnahe Förderung im Gemeinsamen Lernen steht grundsätzlich allen Schülern offen, auch Kinder mit körperlichen und motorischen Einschränkungen sind an unserer Schule willkommen, da das Schulgebäude mit Rampen und Aufzug ausgestattet ist.

Folgende Förderschwerpunkte werden bei sonderpädagogischem Förderbedarf unterschieden:

  • Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung)
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Sehen

Sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen wird erst im dritten Schulbesuchsjahr durch Tests festgestellt. In der dreijährigen Schuleingangsphase werden diese Kinder natürlich auch schon gefördert.

Die Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf findet im Klassenverband, in Fördergruppen oder im Einzelunterricht statt.

Zum Kollegium der Lenningskampschule gehören zwei sonderpädagogische Fachkräfte. Sie sind federführend zuständig für das Gemeinsame Lernen und stehen für Beratungen zur Verfügung.