Neuregelung der Notbetreuung

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Liebe Eltern der LKS,

die Ereignisse überschlagen sich weiter. In einer neuen Schulmail von Freitagnachmittag, wird die Notbetreuung neu geregelt. Dort heißt es:

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

Sollte es also über den bereits angemeldeten Betreuungsbedarf weitere Kinder geben, die betreut werden müssen, melden sich diese bis Dienstag, 24.3.2020, 12.00 Uhr schriftlich in der Schule. Dazu reicht natürlich eine Mail.

Dies gilt selbstverständlich auch für die Betreuung an Samstagen und Sonntagen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Krämer