Betreuungszeiten und -umfang

Das Angebot der Zeitsicheren Grundschule stellt eine Betreuung über die Mittagszeit dar, Die Betreuungszeiten sind täglich von Schulschluss bis längstens 14:00 Uhr. Die Abhol- und Schickzeiten der ZS sind flexibel, richten sich aber nach den Zeiten der Schulstunden: 12:30 Uhr, 13:15 Uhr und 14:00 Uhr.

Zusätzlich gibt es ein dreiwöchiges Betreuungsangebot in den Sommerferien; dieses findet zentral an der Albert-Schweitzer-Schule statt, der Betreuungszeitraum richtet sich nach den Ferien-Öffnungszeiten der ASS (im Schuljahr 2023/24 sind es die ersten drei Wochen). Für die Sommerferienbetreuung ist die Betreuungszeit auf 08:00 bis 14:00 Uhr ausgeweitet. In den sonstigen Ferienzeiten, sowie an unterrichtsfreien Tagen, bleibt die Betreuung geschlossen.

 

Räumlichkeiten

Die Räumlichkeiten der Zeitsicheren Grundschule befinden sich im ehemaligem OGS-Gebäude auf dem hinteren Teil des Schulhofs. Sie umfassen einen Gruppenraum, Sanitäranlagen und einen Flur mit Schuhfächern und Garderobe.

 

Angebote

Als Freispielangebote gibt es verschiedene Spiel- und Bastelmaterialien, wie z.B. einen Bauteppich mit Lego und Bausteinen, verschiedene Gesellschaftsspiele, Malutensilien oder angeleitete Gruppenspiele. Bei schönem Wetter findet das Freispiel auch auf dem Schulhof statt. Auf freiwilliger und selbstständiger Basis können die Kinder ihre Hausaufgaben in der Betreuungszeit machen; eine umfassende Hausaufgabenbetreuung gibt es jedoch nicht. Auch haben die Kinder stets die Möglichkeit ihre Pausenbrote oder mitgebrachte Snacks zu essen.

 

Das Team

Betreut werden die beiden Gruppen durch eine Mitarbeiterin und einer Freiwilligen im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres.

 

Kosten

Die Kosten für die Zeitsichere Grundschule können Sie folgendem Link entnehme:  Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen sowie die Finanzierung der außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebote im Primarbereich einschließlich der Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung) vom 06.07.2018