Radfahrausbildung

Die Radfahrausbildung erfolgt jeweils im 4. Schuljahr. In der dritten Sportstunde werden die Kinder auf die Radfahrprüfung vorbereitet. In der Regel üben die Kinder dabei auf ihren eigenen Fahrrädern. Zwischenzeitlich verfügt die Schule aber auch über einige Leihfahrräder.

Bis zum Beginn der Radfahrausbildung durch die Polizei sollen die Kinder ihr Fahrrad sicher beherrschen.

Darauf aufbauend finden dann das Training und die abschließende Prüfung durch die Polizei statt. Die theoretische Prüfung wird durch den Klassenlehrer vorbereitet.

Im vierten Schuljahr dürfen die Kinder nach Absprache mit den Eltern mit dem Fahrrad zu Schule fahren.