Schulstart für Klasse 4 am 7. Mai

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Erste Informationen zur Öffnung der Lenningskampschule

Weitere Informationen finden Sie in der Schulmail 17  und Schulmail 17b.

Schulstart 4. Klassen 7.5.2020

  • Am Donnerstag, dem 07.05.2020 und Freitag, dem 8.5.2020 in der Zeit von 7.55 Uhr bis 11.25 Uhr findet nur Unterricht für die Klassen 4 statt.
  • Danach ist ein „rollierendes System“ mit allen Jahrgängen seitens des Ministeriums geplant. Weitere Informationen mit Details folgen zeitnah.

 Organisation

  • Die Klassen werden jeweils in 2 Gruppen aufgeteilt. Die Klassenlehrerin nimmt die Einteilung vor und informiert Sie per Mail darüber. Ihr Kind bekommt einen festen Sitzplatz in der Klasse.
  • Wie die Kinder in der nächsten Zeit das Schulgebäude betreten sollen erklärt dieses Video.
  • Im Unterricht müssen keine Masken getragen werden, da wir dafür Sorge tragen, dass stets 1,5 m Abstand vorhanden ist.
  • In den Hofpausen, auf den Fluren, beim Spielen in den Notgruppen müssen ab dem 4. Mai Masken getragen werden. Gleichwohl gilt natürlich auch der Mindestabstand von 1,5 Meter.
  • Es besteht weiterhin kein Anspruch auf Betreuung in der OGS. Es findet nur eine Notbetreuung für registrierte Kinder statt.

Diese Regelungen gelten für den 7. und 8. Mai. Wie genau das „rollierende System“ aussehen wird, das unser Schulministerium in der Schulmail 17 und 17b ins Gespräch gebracht hat, werden wir in der kommenden Woche abklären und vorbereiten.

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 7.Mai 2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend.

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz). Mehr dazu auch in der Schulmail 15.